Archiv der Kategorie: Aktuelles

Corona/Lizenzverlängerungen für Privatpiloten

Wie Ihr sicherlich schon gehört habt, werden die Medicals (LBA Verfügung) ohne weitere Untersuchung verlängert (siehe Anhang: Allgemeinverfügung).  Wie das zu verstehen ist, könnt Ihr dem anhängenden Schreiben des LBA entnehmen. Nur um noch einmal klarzustellen: Das geht nur, wenn man keine Einschränkungen auf dem Medical stehen hat, mit der AusnahmeVML, VNL und VDL! Bei allen anderen Einschränkungen muss das Medical weiterhin wie gewohnt verlängert werden!


In diesem Schreiben steht auch etwas über Lizenzen und Lehrberechtigungen, etc…, das betrifft aber nur die vom LBA ausgestellten Lizenzen! Für die Privatpiloten, die ihre Lizenz bei den Landesbehörden verlängern, gibt es seit heute die Verfügung der LuBB, die in der 2. Allgemeinverfügung nachzulesen ist! Dazu wird auch noch eine NFL veröffentlicht!
Ich bitte alle Vereine diese Mail an Eure einzelnen Mitglieder zu schicken!

Am 18.04.2020 war eine Infoveranstaltung mit der DFS in Berlin Schönefeld geplant, um über das Thema Luftraumveränderungen zu sprechen! Leider muss diese Veranstaltung aus bekannten Gründen erst einmal ausfallen! Sobald sich das allgemeine Leben wieder normalisiert hat, werden wir einen neuen Termin ankündigen!

Allgemeines

Windkraftanlagen

Vereine und Betreiber von Flugplätzen können unter dem folgenden Link des Landesamtes für Umwelt (LfU) Bauvorhaben für Windkraftanlagen abrufen, um bei Bedarf ihre Interessen vorzutragen.

http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.281034.de <http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.281034.de>

Es empfiehlt sich, die Seite regelmäßig abzurufen, um bei Bauvorhaben für Windkraftanlagen in der Nähe von Flugplätzen rechtzeitig innerhalb der Stellungnahmefristen Gehör zu finden. Als Argumentationshilfe stellt die Umweltabteilung des DAeC ein Gutachten zur Verfügung, welches auf die flugbetrieblichen Gefahren und notwendige Abstände hinweist:

Das neue Flugbuch für Segelflieger übersichtlich auf zwei Seiten

Die komplexen neuen Rechtsgrundlagen zum Flugbuch sind seit Beginn dieses Jahres für alle Piloten europaweit verbindlich geworden. FCL.050 schreibt vor, dass die Form und Weise der Flugbuchführung von der Luftfahrtbehörde festgelegt wird. Um europaweit eine einheitliche Flugbuchführung zu gewährleisten, hat die EASA die sog. „Acceptable Means of Compliance“, die AMC zu FCL.050, erlassen. Diese sind nur auf Englisch verfasst und sind für alle Luftfahrtbehörden und damit mittelbar auch für uns als Piloten verbindlich. Verständlicher werden die neuen Regeln, wenn man die für den Segelflug wichtigen Punkte herausfiltert. In dem Artikel (Siehe Lilienthaler, Ausgabe 2/2015) geht es um die praktische Umsetzung der neuen Regeln in unserem fliegerischen Alltag.

Mit einem Beispiel, siehe Foto “Flugbuch” wird alles genau erklärt.

Der Artikel steht als PDF-Dokument zur Verfügung und kann angefordert werden bei: cstammnitz@t-online.de